Als Fachanwalt für Versicherungsrecht in Nürnberg berate und vertrete ich Versicherungsnehmer bei Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen. Ich prüfe Leistungsansprüche, begleite die außergerichtliche Regulierung und vertrete Mandanten erforderlichenfalls auch in gerichtlichen Verfahren.
Meine Tätigkeit umfasst verschiedene Bereiche des privaten Versicherungsrechts. Besondere Schwerpunkte liegen unter anderem bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, der privaten Unfallversicherung sowie der privaten Krankenversicherung einschließlich Kranken- und Zahnzusatzversicherungen.
Daneben berate und vertrete ich auch bei Streitigkeiten aus Wohngebäude-, Hausrat-, Kasko-, Haftpflicht- und Lebensversicherungen.
Wann ist anwaltliche Beratung im Versicherungsrecht sinnvoll?
Streit mit einem Versicherer entsteht häufig dann, wenn eine beantragte Leistung ganz oder teilweise abgelehnt, die Regulierung verzögert oder der Versicherungsvertrag wegen angeblicher Pflichtverletzungen des Versicherungsnehmers in Frage gestellt wird.
Typische Streitpunkte sind insbesondere:
- Ablehnung oder Kürzung von Versicherungsleistungen,
- Verletzung vertraglicher Obliegenheiten,
- Streit über Gesundheitsangaben und vorvertragliche Anzeigepflichten,
- Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung des Versicherungsvertrags,
- verspätete oder verweigerte Schadensregulierung,
- Meinungsverschiedenheiten über Gutachten und Schadenshöhe,
- Streit über den Umfang des Versicherungsschutzes.
Ob der Versicherer zur Leistung verpflichtet ist, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag, den Versicherungsbedingungen und den Umständen des konkreten Schadens- oder Leistungsfalls.
Versicherungssparten und Schwerpunkte
Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei Streitigkeiten aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht es häufig um den Grad der Berufsunfähigkeit, die konkrete Tätigkeitsbeschreibung, Gesundheitsangaben oder die Einstellung bereits anerkannter Leistungen.
[Mehr zur Berufsunfähigkeitsversicherung]
Private Unfallversicherung
In der privaten Unfallversicherung stehen häufig der Invaliditätsgrad, medizinische Gutachten, Fristen und die Höhe der Invaliditätsleistung im Streit.
[Mehr zur privaten Unfallversicherung]
Private Kranken- und Zusatzversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung sowie Kranken- und Zahnzusatzversicherungen entstehen Auseinandersetzungen insbesondere über die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung, die Erstattungsfähigkeit von Kosten oder die Auslegung des vereinbarten Tarifs.
[Mehr zur privaten Krankenversicherung und Zusatzversicherung]
Sachversicherungen
Auch bei Wohngebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen kann es zu Streit über Ursache und Umfang eines Schadens, Obliegenheitsverletzungen oder die Höhe der Versicherungsleistung kommen.
Haftpflicht- und Lebensversicherung
Darüber hinaus berate und vertrete ich bei Fragen aus Haftpflicht- und Lebensversicherungen, insbesondere wenn Versicherungsschutz oder Leistungsumfang zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer streitig sind.
Fachanwalt für Versicherungsrecht in Nürnberg
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfe ich Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer und unterstütze Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.
Dabei steht eine rechtlich fundierte und zugleich wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise im Mittelpunkt.
Häufige Streitpunkte im Versicherungsrecht:
Versicherungsbeginn, Versicherungsende und Prämienzahlung
Streit kann bereits darüber entstehen, ob zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls überhaupt Versicherungsschutz bestand. Der Versicherer kann sich beispielsweise darauf berufen, dass der Versicherungsfall bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten sei oder der Vertrag zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht mehr bestanden habe.
Auch ein Zahlungsverzug mit der Erst- oder Folgeprämie kann Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Ob der Versicherer deshalb tatsächlich leistungsfrei ist, hängt von den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen des Einzelfalls ab.
Obliegenheitsverletzungen
Versicherungsnehmer müssen vor und nach Eintritt eines Versicherungsfalls verschiedene vertragliche Obliegenheiten beachten. Dazu gehören beispielsweise Anzeige-, Auskunfts-, Mitwirkungs- oder Schadenminderungspflichten.
Beruft sich der Versicherer auf eine Obliegenheitsverletzung und möchte deshalb seine Leistung kürzen oder vollständig verweigern, ist zu prüfen, ob tatsächlich eine Pflichtverletzung vorliegt und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben.
Falsche Angaben und vorvertragliche Anzeigepflicht
Insbesondere bei Personenversicherungen kommt es häufig zu Streit über Angaben, die beim Abschluss des Versicherungsvertrags gemacht wurden. Dies betrifft beispielsweise Gesundheitsfragen bei einer Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder Lebensversicherung.
Wirft der Versicherer dem Versicherungsnehmer falsche oder unvollständige Angaben vor, können je nach Sachverhalt Rücktritt, Kündigung, Vertragsanpassung oder eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung im Raum stehen.
Nicht jede fehlerhafte oder unvollständige Angabe berechtigt den Versicherer jedoch dazu, den Versicherungsschutz zu verweigern. Die Voraussetzungen müssen im Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
Streit über Versicherungsleistungen
Nach Eintritt des Versicherungsfalls entsteht häufig Streit darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer zur Leistung verpflichtet ist.
Je nach Versicherungsart können dabei unterschiedliche Fragen entscheidend sein: etwa die Höhe einer Invaliditätsleistung, die Erstattung von Behandlungskosten, die Regulierung eines Gebäude- oder Kaskoschadens oder die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente.
Ich prüfe, welche Leistungen nach dem Versicherungsvertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen geschuldet sind und unterstütze bei der außergerichtlichen sowie erforderlichenfalls gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche.
Beratungsfehler von Versicherern und Versicherungsvermittlern
Auch eine fehlerhafte Beratung durch einen Versicherer, Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler kann zu finanziellen Nachteilen führen.
Hat ein Versicherungsnehmer aufgrund einer unzutreffenden oder unvollständigen Beratung einen ungeeigneten Versicherungsschutz abgeschlossen oder auf einen erforderlichen Versicherungsschutz verzichtet, können unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche bestehen.
Dabei ist insbesondere zu prüfen, welche Beratung geschuldet war, welche Informationen erteilt wurden und welcher Schaden durch den Beratungsfehler entstanden ist.