Rechtsanwalt für Erbrecht in Nürnberg – Pflichtteil, Testament & Vermögensnachfolge
Erbrechtliche Fragen entstehen häufig in Situationen, in denen rechtliche, familiäre und wirtschaftliche Interessen gleichzeitig berücksichtigt werden müssen. Mein Ziel ist deshalb nicht nur die rechtliche Beurteilung eines Sachverhalts, sondern eine praktikable, vorausschauende und möglichst konfliktarme Lösung, die zu Ihrer persönlichen Situation passt.
Ich berate und vertrete Mandanten im Erbrecht, insbesondere bei Pflichtteilsansprüchen, Testamenten und Erbverträgen, der Vermögensnachfolge sowie bei Auseinandersetzungen nach einem Erbfall.
Ein besonderer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Pflichtteilsrecht. Ich unterstütze sowohl Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als auch Erben bei der Prüfung und Abwehr von Pflichtteilsforderungen.
Als Fachanwalt für Steuerrecht kann ich bei erbrechtlichen Gestaltungen zugleich die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Folgen berücksichtigen. Dies ist insbesondere bei größeren Vermögen, Immobilien, Schenkungen und der vorweggenommenen Erbfolge von Bedeutung.
Meine Kanzlei befindet sich in Nürnberg. Durch meine digitale Kanzleiorganisation ist die Beratung und Vertretung auch bundesweit möglich.
Pflichtteilsrecht – Ansprüche durchsetzen oder abwehren
Wird ein naher Angehöriger durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, kann dennoch ein Pflichtteilsanspruch bestehen.
Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch gegen den Erben. Seine Höhe entspricht der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
In der Praxis liegt die Schwierigkeit häufig nicht allein in der Berechnung des Pflichtteils. Zunächst müssen oftmals der Nachlass vollständig ermittelt, Auskunftsansprüche durchgesetzt und einzelne Vermögenswerte bewertet werden.
Von besonderer Bedeutung können dabei sein:
- Pflichtteilsberechtigung
- Höhe des gesetzlichen Erbteils
- Auskunft über den Nachlass
- privates oder notarielles Nachlassverzeichnis
- Bewertung von Immobilien und anderen Vermögenswerten
- lebzeitige Schenkungen des Erblassers
- Pflichtteilsergänzungsansprüche
- Verjährung von Pflichtteilsansprüchen
Ich vertrete sowohl Pflichtteilsberechtigte als auch Erben.
Bei der Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs geht es zunächst darum, die erforderlichen Informationen über den Nachlass zu erhalten, den Anspruch zutreffend zu berechnen und ihn anschließend außergerichtlich oder erforderlichenfalls gerichtlich durchzusetzen.
Auf Seiten des Erben ist ebenso sorgfältig zu prüfen, ob ein geltend gemachter Pflichtteilsanspruch dem Grunde und der Höhe nach tatsächlich besteht.
Weitere Informationen zu diesem Schwerpunkt finden Sie auf meiner Seite zum Pflichtteilsrecht.
Testament und Erbvertrag – Nachfolge rechtzeitig gestalten
Eine frühzeitige erbrechtliche Gestaltung kann helfen, spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Wer keine eigene Regelung trifft, überlässt die Vermögensnachfolge grundsätzlich der gesetzlichen Erbfolge. Diese entspricht jedoch nicht immer den persönlichen Vorstellungen des Erblassers.
Mit einem Testament oder Erbvertrag kann die Nachfolge individuell gestaltet werden.
Dabei sollte nicht nur geklärt werden, wer erben soll, sondern auch, welche rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen die gewählte Gestaltung für die Beteiligten hat.
Je nach persönlicher und wirtschaftlicher Situation können insbesondere folgende Punkte von Bedeutung sein:
- Einsetzung eines oder mehrerer Erben
- Vermächtnisse
- Auflagen
- Vor- und Nacherbschaft
- Testamentsvollstreckung
- Regelungen für Ehegatten und Patchworkfamilien
- Pflichtteilsrechte naher Angehöriger
- Absicherung des überlebenden Ehegatten
- erbschaft- und schenkungsteuerliche Folgen
Mein Ziel ist dabei eine Gestaltung, die rechtlich belastbar, steuerlich durchdacht und zugleich praktisch umsetzbar ist.
Weitere Informationen finden Sie unter Testament und letztwillige Verfügung.
Vermögensnachfolge und vorweggenommene Erbfolge
Nicht immer ist es sinnvoll, Vermögen erst mit dem Tod zu übertragen.
Durch eine vorweggenommene Erbfolge können Immobilien oder andere Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten übertragen werden.
Eine solche Gestaltung kann insbesondere dazu dienen,
- Vermögen frühzeitig auf die nächste Generation zu übertragen,
- steuerliche Freibeträge sinnvoll zu nutzen,
- den Übertragenden wirtschaftlich abzusichern,
- Pflichtteilsrisiken zu berücksichtigen,
- familiäre Streitigkeiten zu vermeiden und
- klare Regelungen für die weitere Vermögensverteilung zu schaffen.
Dabei sollte nicht allein auf mögliche steuerliche Vorteile geschaut werden.
Eine Schenkung oder Vermögensübertragung kann erhebliche zivilrechtliche, erbrechtliche und steuerliche Folgen haben. Deshalb sollte zunächst geklärt werden, welches Ziel mit der Übertragung tatsächlich erreicht werden soll.
Gerade hier ist mir eine lösungsorientierte Gestaltung wichtig:
Nicht die theoretisch steuerlich günstigste Konstruktion ist zwangsläufig die beste. Entscheidend ist eine Lösung, die rechtlich, wirtschaftlich und familiär zur konkreten Situation passt.
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Erbrechtliche Entscheidungen können erhebliche steuerliche Auswirkungen haben.
Als Fachanwalt für Steuerrecht berate ich auch zu erbschaft- und schenkungsteuerlichen Fragestellungen.
Dazu gehören insbesondere:
- steuerliche Folgen von Erbschaften und Schenkungen
- Nutzung persönlicher Freibeträge
- Bewertung von Vermögensgegenständen
- Übertragung von Immobilien
- Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge
- Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
- Erstellung von Schenkungsteuererklärungen
- steuerliche Nacherklärungen nach einem Erbfall
Gerade bei größeren Vermögen sollte die steuerliche Prüfung möglichst vor der endgültigen erbrechtlichen Gestaltung erfolgen.
Denn eine erbrechtlich gewünschte Lösung kann steuerlich zu einem anderen Ergebnis führen als zunächst erwartet.
Durch die Verbindung von Erbrecht und Steuerrecht können rechtliche Gestaltung und steuerliche Auswirkungen von Anfang an gemeinsam betrachtet werden.
Erbengemeinschaft – Lösungen für gemeinschaftlich geerbtes Vermögen
Sind mehrere Personen Erben geworden, entsteht eine Erbengemeinschaft.
Unterschiedliche Vorstellungen über die Nutzung, Verwaltung oder Verteilung des Nachlasses können schnell zu Konflikten führen. Besonders häufig betrifft dies Immobilien oder andere größere Vermögenswerte.
Nicht jeder Streit muss jedoch sofort gerichtlich ausgetragen werden.
Häufig sollte zunächst geprüft werden, welche Lösung wirtschaftlich und persönlich sinnvoll ist.
Denkbar sind beispielsweise:
- Übernahme einzelner Nachlassgegenstände durch einen Miterben
- Auszahlung anderer Miterben
- Verkauf von Nachlassvermögen
- einvernehmliche Aufteilung des Nachlasses
- Abschluss einer Auseinandersetzungsvereinbarung
Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, vertrete ich meine Mandanten auch bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte.
Erbschaft annehmen oder ausschlagen?
Eine Erbschaft muss nicht in jedem Fall angenommen werden.
Insbesondere bei einem möglicherweise überschuldeten Nachlass kann eine Ausschlagung der Erbschaft in Betracht kommen.
Daneben können auch familiäre, wirtschaftliche oder erbrechtliche Erwägungen eine Rolle spielen.
Da für die Ausschlagung gesetzliche Fristen gelten, sollte frühzeitig geprüft werden:
- Welche Vermögenswerte gehören zum Nachlass?
- Bestehen Schulden oder sonstige Verpflichtungen?
- Welche Folgen hätte eine Ausschlagung für die weitere Erbfolge?
- Entstehen möglicherweise Pflichtteilsansprüche?
- Welche steuerlichen Auswirkungen sind zu erwarten?
Gerade bei unklaren Vermögensverhältnissen ist eine schnelle und strukturierte Prüfung wichtig.
Erbschein und Streit nach dem Erbfall
Nach einem Erbfall kann unklar sein, wer Erbe geworden ist oder wie ein Testament auszulegen ist.
In solchen Fällen kann ein Erbscheinsverfahren erforderlich werden.
Daneben vertrete ich Mandanten insbesondere bei:
- Streit über die Erbenstellung
- Auslegung oder Wirksamkeit von Testamenten
- Pflichtteilsansprüchen
- Vermächtnissen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Streitigkeiten mit Testamentsvollstreckern
- Durchsetzung erbrechtlicher Auskunftsansprüche
Auch hier steht zunächst die Frage im Vordergrund, welches Ergebnis tatsächlich erreicht werden soll.
Erst danach lässt sich sinnvoll beurteilen, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist oder ein gerichtliches Vorgehen erforderlich wird.
Lösungsorientierte Beratung im Erbrecht
Erbrechtliche Fragen sind häufig nicht allein juristischer Natur.
Familiäre Beziehungen, Immobilien, Liquidität, steuerliche Belastungen und persönliche Vorstellungen können ineinandergreifen.
Meine Beratung verfolgt deshalb einen lösungsorientierten Ansatz.
Zunächst klären wir die rechtliche Ausgangslage und Ihre konkreten Interessen. Anschließend werden mögliche Handlungsoptionen sowie deren rechtliche, wirtschaftliche und – soweit relevant – steuerliche Folgen geprüft.
Dabei geht es nicht darum, einen Konflikt um jeden Preis zu führen oder eine bestimmte Gestaltung allein aus steuerlichen Gründen zu wählen.
Ziel ist eine Lösung, die rechtlich tragfähig ist und für Sie auch praktisch funktioniert.
Häufige Fragen zum Erbrecht
Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?
Pflichtteilsberechtigt können insbesondere Abkömmlinge, der Ehegatte und unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern des Erblassers sein.
Ob im konkreten Fall ein Pflichtteilsanspruch besteht, hängt von der gesetzlichen Erbfolge und der jeweiligen letztwilligen Verfügung ab.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Für die tatsächliche Höhe des Anspruchs muss zunächst der relevante Nachlasswert ermittelt werden.
Dabei können insbesondere Immobilien, Konten, Wertpapiere, sonstige Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und unter Umständen auch frühere Schenkungen eine Rolle spielen.
Können Schenkungen den Pflichtteil beeinflussen?
Ja.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Schenkungen des Erblassers bei der Berechnung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs berücksichtigt werden.
Ob und in welchem Umfang eine Schenkung einzubeziehen ist, hängt unter anderem vom Zeitpunkt und von der konkreten Ausgestaltung der Schenkung ab.
Kann ein Pflichtteilsanspruch abgewehrt werden?
Ein geltend gemachter Pflichtteilsanspruch sollte sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach geprüft werden.
Insbesondere können die Pflichtteilsberechtigung, die Berechnung des gesetzlichen Erbteils, die Bewertung des Nachlasses, behauptete Schenkungen und die Verjährung des Anspruchs streitig sein.
Kann der Pflichtteil vollständig entzogen werden?
Ein Pflichtteilsentzug ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
Eine bloße familiäre Auseinandersetzung oder ein schlechtes Verhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem genügt hierfür grundsätzlich nicht.
Wann ist ein Testament sinnvoll?
Ein Testament ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht den eigenen Vorstellungen entspricht, bestimmte Personen besonders abgesichert oder einzelne Vermögenswerte gezielt zugeordnet werden sollen.
Auch bei Ehegatten, Patchworkfamilien oder größeren Vermögen kann eine individuelle Gestaltung sinnvoll sein.
Testament oder Erbvertrag?
Ein Testament ist grundsätzlich flexibler und kann unter bestimmten Voraussetzungen geändert oder widerrufen werden.
Ein Erbvertrag kann dagegen eine stärkere Bindungswirkung entfalten.
Welche Gestaltung sinnvoll ist, hängt von den persönlichen Zielen, den familiären Verhältnissen und der gewünschten Bindungswirkung ab.
Wann kann eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten sinnvoll sein?
Eine lebzeitige Übertragung kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Vermögen frühzeitig verteilt, steuerliche Freibeträge genutzt oder bestimmte familiäre Regelungen getroffen werden sollen.
Dabei müssen neben steuerlichen Gesichtspunkten auch die wirtschaftliche Absicherung des Übertragenden und mögliche Pflichtteilsfolgen berücksichtigt werden.
Wann verjährt ein Pflichtteilsanspruch?
Für Pflichtteilsansprüche gilt grundsätzlich die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.
Wann diese Frist konkret beginnt, hängt insbesondere von den gesetzlichen Voraussetzungen des § 199 BGB ab.
Die Verjährung sollte deshalb stets anhand des konkreten Einzelfalls geprüft werden.
Rechtsanwalt Georg Sandtner – Erbrecht und Steuerrecht in Nürnberg
Ich bin Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Im Erbrecht liegt ein besonderer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit im Pflichtteilsrecht sowie bei Testamenten, erbrechtlichen Gestaltungen und der Vermögensnachfolge.
Meine Qualifikation als Fachanwalt für Steuerrecht ermöglicht es mir, bei Testamenten, Schenkungen und Vermögensübertragungen auch die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Auswirkungen in die Beratung einzubeziehen.
Dabei verfolge ich einen lösungsorientierten Ansatz: Rechtliche Möglichkeiten sollen nicht isoliert betrachtet werden, sondern zu einer Lösung führen, die auch wirtschaftlich und persönlich zu Ihrer Situation passt.
Meine Kanzlei in Nürnberg ist modern und digital organisiert.
Beratungsgespräche sind
- persönlich in Nürnberg,
- telefonisch oder
- per Videokonferenz
möglich.
Mandate können auch bundesweit bearbeitet werden.